Die jüngsten Aussagen in den Medien zum Ölheizungsverbot haben bei vielen Ölheizungsbesitzern zu
Unsicherheiten über die tatsächlich geltende Rechtslage geführt. Die Aussagen des Bundesministeriums für Klimaschutz haben sich auf Fristen bezogen, die im Regierungsabkommen der beiden Koalitionspartner vereinbart wurden. Darin ist ein Austauschverbot ab 2021, ein Umtauschgebot von Kesseln älter als 25 Jahre ab 2025 sowie ein generelles Ölheizungsverbot ab 2035 vorgesehen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Vorgaben zum Thema Heizen erst in Form von Gesetzen umgesetzt werden müssen. Das ist bislang nicht erfolgt. Rund 650.000 Haushalten in ganz Österreich beziehen ihre Wärme aus der Ölheizung. Viele Betroffene verfügen nicht über die finanziellen Mittel einen Energieträgerwechsel in der Höhe von mindestens 20.000, - EUR zu finanzieren. Daher werden entsprechende Verbote nur schrittweise und mit technischen und sozialen Ausnahmeregelungen sowie
großzügigen Ausnahmeregeln möglich sein. Es gilt auch zu beachten, dass Förderungen nur den Umtausch des Heizkessels nicht aber nötige Umbau- und Sanierungsarbeiten am Gebäude umfassen.
Welche Einschränkungen gelten im Bestand und im Neubau?
Aktuell ist der Einbau von Ölkesseln, die mit fossilem Heizöl betrieben werden, im Neubau verboten
- in Wien und Tirol auch bei einer größeren Renovierung (wenn also mehr als 25% der Gebäudehülle
renoviert werden). In Salzburg unterliegt jeder Heizkesseltausch einem Bewilligungsverfahren und
bedarf der Durchführung einer Alternativenprüfung. Das bedeutet, dass vor dem Einbau eines neuen
Ölkessels zuerst geprüft werden muss, ob der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder der Einsatz
einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung möglich ist.
Meine Ölheizung ist sehr alt. Was ist zu tun?
Wenn Sie noch mit einem älteren Ölkessel heizen und bei diesem effizienten und betriebsfreundlichen
Heizsystem bleiben wollen, sollten Sie ehestmöglich einen Austausch auf ein neues Öl-
Brennwertgerät planen, welches Sie in Zukunft mit synthetischen Flüssig-Brennstoffen aus
erneuerbaren Quellen betreiben können.
Gibt es spezielle Kessel für den Einsatz von XtL?
Grundsätzlich können synthetische Flüssig-Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen (XtL) ohne größere
Aufwände in jeden bestehenden Ölkessel eingefüllt werden. Dies wurde auch im Rahmen eines IWO
Pilotprojektes bestätigt. Außerdem gibt es bereits Ölkessel am Markt, bei denen die Verwendung von
XtL explizit ausgelobt wird.
Was ist der Fahrplan der Mineralölwirtschaft?
Die Mineralölwirtschaft bekennt sich seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur
Einhaltung der Klimaschutzziele. Von 2009-2019 wurde der Austausch von alten Ölkesseln auf Öl-
Brennwertgeräte gefördert. Durch die Effizienzsteigerung konnte so eine beachtliche CO2-Emissions-
Reduktion erreicht werden. Um die Versorgungssicherheit in Zukunft zu garantieren, widmet sich die
Mineralölwirtschaft der Entwicklung von synthetischen Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen.
Wie setzt sich das IWO für Ölheizungen ein?
Das IWO, als Interessenvertretung für flüssige Energie, bemüht sich, dass wirtschaftliche und
technische Ausnahmefälle in die rechtlichen Regelungen aufgenommen und soziale Härtefälle
berücksichtigt werden.