Zolldienstleistungen in der Ein- und Ausfuhr

Übersiedeln von Österreich in ein anderes Land:
Gerne kümmern wir uns für Sie um die Ausfuhrabwicklung und helfen Ihnen bei der Erstellung der Inventarliste. Oft sind die benötigten Papiere im Bestimmungsland sehr unterschiedlich. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen gerne weiter.

Übersiedlung aus einem EU-Staat:
Bei der Übersiedlung aus einem EU-Staat brauchen Sie für das Übersiedlungsgut grundsätzlich weder Steuern zu bezahlen noch besondere Formalitäten zu beachten. Vor der erstmaligen Zulassung Ihres Kfz zum Verkehr im Inland müssen Sie jedoch die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt entrichten.

Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat:
Bei der Einfuhr von Waren in die EU sind normalerweise Eingangsabgaben zu entrichten. Für bestimmtes Übersiedlungsgut besteht jedoch eine Abgabenbefreiung. Abgabenfrei heißt: Sie brauchen für Übersiedlungsgut in Österreich weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen!

Welches Übersiedlungsgut ist abgabenfrei?
Welche sonstigen Voraussetzungen müssen für die Abgabenfreiheit erfüllt werden?
Wie wird das Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt?
Welche Papiere werden für die abgabenfreie Einfuhr benötigt?
Welche Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen gibt es?
Fragen zur Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen?

 

Information

BMF zum Thema Zoll / Übersiedlung

Kontakt

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.